Vergleich Geldanlagen, Versicherungen und Strom

Gebäude- und Hausratversicherung /AC 2011

Die Versicherung von Gebäuden ist eine der ältesten Formen der Gewährung von Versicherungsschutz. Ihre Wurzeln findet man in Brandkassen früherer Tage, wo sich Interessengemeinschaften (z.B. Bauern) durch gemeinsame Kassen gegen Feuerschäden absicherten. Die Gebäudeversicherung leistet bei Schäden am Gebäude in Folge der Gefahren Leitungswasser, Sturm (schliesst Hagel ein) und Feuer (inkl. Blitzschlag). Der Beitrag bestimmt sich durch die Wertigkeit des Gebäudes und der Beschaffenheit und Lage des Objektes (Beispiele: Bauartklassen, Sturmzonen).

Der Abschluss einer Gebäudeversicherung ist oftmals Pflicht, weil die Kreditgläubiger auf einer Absicherung bestehen. Dies ist auch absolut nachvollziehbar, da ja der Wert des Gebäudes beliehen wird. Man stelle sich vor ein belastetes Gebäude brennt ab und es bestünde kein Versicherungsschutz gegen solche einen Feuerschaden!

Fazit: Eine Versicherung von Gebäuden ist fast schon als Muss zu betrachten, zumal Gläubiger von Hypothekendarlehen hierauf bestehen und sich Rechte aus dem Vertrag abtreten lassen.

Mittels einer Hausratversicherung werden die Einrichtungsgegenstände eines Haushaltes in der Regel gegen die Gefahren Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser und Sturm versichert. Der Einschluss von Sonderrisiken, z.B. dem Diebstahl von Fahrrädern oder Glasbruch, ist möglich. Grundsätzlich orientiert sich der Beitrag am Wert des Hausrates. Besonders wertvolle Gegenstände sind separat anzugeben und führen zu einem höheren Beitrag.

Wichtig ist folgende Feststellung: Ein ersatzpflichtiger Schaden liegt nur dann vor, wenn eine versicherten Gefahren auf eine der versicherten Sachen (Hausrat) einwirkt. Beispiele: - ein Zimmerbrand zerstört Hausratgegenstände.
- ein Einbrecher entwendet Schmuck und einen Computer.
- in Folge eines Rohrbruches werden Hausratgegenstände durchnässt und unbrauchbar.

Ein Schadenereignis kann durchaus die Leistung von zwei Versicherern "koppeln". Im Falle eines Rohrbruches liegt die Behebung des Rohrschadens im Bereich der Gebäudeversicherung. Hingegen haftet die Hausratversicherung für den Wasserschaden an den beweglichen Teilen (dem Hausrat).

Fazit: Der Abschluss einer Hausratversicherung ist sehr sinnvoll!

Am Rand bemerkt:
In diesen Formen der Sachversicherung (Hausrat bzw. Gebäude) muss man grundsätzlich zwischen Teil- oder Vollschäden unterscheiden. Ein Vollschaden stellt die vollkommene Vernichtung des Gebäudes oder des Hausrates dar. Im Fall eines Teilschadens ist ein Teil des Gebäudes oder des Hausrates beschädigt oder zerstört. Der Beitrag muss naturgemäss dem Wert des Gebäudes oder des Hausrates entsprechen. "Je höher der Wert, desto grösser der Beitrag" lautet die Formel, die seitens der Versicherung angewandt wird. Dies ist insoweit nachvollziehbar, da die Aufwendungen des Versichereres im Extremfall dem Wert des Gebäudes oder des gesamten Hausrates entsprechen wird. Man denke nur an den Fall, dass ein Gebäude samt Inhalt komplett ausbrennt. Auch für den Versicherungsnehmer ist in diesem Fall von absoluter Priorität, dass ausreichender Versicherungsschutz besteht.

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Damals in Ostpreussen.......


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